Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente – darum müssen Sie privat vorsorgen
Alle nach dem 01.01.1961 Geborenen erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistungen bei bloßer Berufsunfähigkeit mehr. Abgesichert ist nur noch die Erwerbsminderung, umgangssprachlich oft als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet. Diese bezieht sich auf jeden beliebigen Beruf, während die Berufsunfähigkeit meint, dass die gelernte beziehungsweise die ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss.
Welche Zahlungen haben Versicherte bei Erwerbsminderung zu erwarten?
Die Zahlungen richten sich danach, ob eine teilweise oder eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt. Die teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherte weniger als sechs, aber noch mindestens drei Stunden je Tag arbeiten kann. Wenn aus gesundheitlichen Gründen