Darf ein Hartz-IV-Empfänger an Glücksspielen teilnehmen?
Lotto-Gesellschaften sind verpflichtet, überschuldeten Personen oder Menschen mit niedrigem Einkommen den Zugang zu Glücksspielen nur eingeschränkt zu gewähren. Diese kontrovers diskutierte Entscheidung fällte das Landgericht Oldenburg, die weitere Rechtsprechung bleibt abzuwarten.
Glücksspiel-Staatsvertrag auf dem Prüfstand
Private Glücksspiel-Anbieter hatten gegen die vertraglichen Regelungen in Deutschland geklagt, die dem Staat ein weitgehendes Monopol beim Glücksspiel einräumen. Die Argumentation baute darauf auf, dass somit auch die Verantwortung für den Spieler- und Jugendschutz beim Staat liegen würde. Zur Beweisführung hatte das auf Malta ansässige Unternehmen Tipico mehrere Testspieler in unterschiedliche Annahmestellen geschickt, um die nachlässige Handhabung zu belegen.
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