Verbot der Nachschusspflicht für CFDs ist in Kraft
Seit August 2017 ist offiziell eine Nachschusspflicht beim CFD-Handel nicht mehr gestattet. Die Regel gilt für Kunden mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Bereits im Dezember 2016 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein entsprechendes Gesetzesvorhaben angekündigt. Durch eine Verfügung der Finanzaufsicht im Mai 2017 war der CFD-Handel schon vorher eingeschränkt worden.
Betrag wird durch Hebel vervielfacht
CFD steht für Contracts for Difference oder Differenzkontrakte. CFDs mit Nachschusspflicht bedeuteten für den Anleger, dass er nicht nur mit seinem eingesetzten Geld handelte. Überstieg die auszugleichende Differenz den Kapitaleinsatz, musste er Geld nachschießen. Bei CFDs handelt es sich um gehebelte Finanzinstrumente. Das bedeutet, der eingesetzte Betrag wird