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Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente – darum müssen Sie privat vorsorgen

Vorsorge
Alle nach dem 01.01.1961 Geborenen erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistungen bei bloßer Berufsunfähigkeit mehr. Abgesichert ist nur noch die Erwerbsminderung, umgangssprachlich oft als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet. Diese bezieht sich auf jeden beliebigen Beruf, während die Berufsunfähigkeit meint, dass die gelernte beziehungsweise die ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss. Welche Zahlungen haben Versicherte bei Erwerbsminderung zu erwarten? Die Zahlungen richten sich danach, ob eine teilweise oder eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt. Die teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherte weniger als sechs, aber noch mindestens drei Stunden je Tag arbeiten kann. Wenn aus gesundheitlichen Gründen

Gefahren der Berufsunfähigkeit nicht unterschätzen

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Verbraucherschützer sind sich einig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte heutzutage in keinem Haushalt mehr fehlen. Neben der privaten Haftpflichtversicherung gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen und begleicht die anfallenden Rechnungen, wenn das lebenswichtige Einkommen einmal aus gesundheitlichen und unfallbedingten Gründen ausbleibt. Eine Berufsunfähigkeit trifft heutzutage fast jeden zweiten Erwerbstätigen. Daher ist die Absicherung dieses Risikos umso wichtiger und selbst Vater Staat ruft die Deutschen dazu auf, diese Gefahr nicht zu unterschätzen. Leistungen bereits ab Beeinträchtigung von 1/4 Für alle Deutschen, die nach 1961 geboren wurde, gibt es keinen staatlichen Schutz mehr aber selbst für diejenigen, die noch eine staatliche Rente beantragen können, sieht d