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Ergonomische Büromöbel: Hier bekommen Sie Zuschüsse

Ergonomische Büromöbel: Hier bekommen Sie Zuschüsse

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Ergonomische Produkte wie Büromöbel können in Deutschland auf Antrag von den Sozialversicherungsträgern oder von der Agentur für Arbeit auf Antrag bezuschusst werden. Wer Anspruch auf solche Leistungen hat, welcher Träger diese zahlt und wie sie beantragt werden, erfahren Sie hier. In welchem Fall kann eine Bezuschussung beantragt werden? Zuerst einmal ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für gute, also der Gesundheit förderliche Büromöbel zu sorgen – daher ist er der erste Ansprechpartner für eine potenzielle finanzielle Beteiligung. Sollte er nicht willens sein, die benötigten Möbel zu bezahlen, darf er deren Einsatz in seinen Geschäftsräumen dennoch nicht verweigern. Jeder Arbeitnehmer, der ergonomische Büromöbel zum Erhalt seiner Arbeitsfähigkeit benötigt oder diese sogar ärztlich