Externe Finanzunternehmen haben jetzt Zugriff aufs Bankkonto
Die zweite EU-Zahlungsdienstrichtlinie macht es möglich: Externe Dienstleister können für Konto-Informationen und Überweisungen neben der Hausbank Zugriff aufs Konto erhalten, wenn der Bankkunde zustimmt.
Zahlungsdiensterichtlinie der EU wird gültig
Die Vorschriften der Zahlungsdienstleisterrichtline der EU regeln die Abwicklung von Kartenzahlungen, Lastschriften und Überweisungen. Im Rahmen der Richtlinie sind nun am 13. Januar die Bestimmungen der sogenannten „Payment Service Directive 2“ in Kraft getreten. Es ist vor allem eine Klausel der EU-Direktive, die viele Experten nachdenklich stimmt: Sie ermöglicht, dass externe Dienstleister einen gesetzlich gesicherten Zugang zu ausgewählten Kontoinformationen eines Kunden haben, wenn der ihnen dieses erlaubt. Sie können so Zahlungen initii