Schlagwort: Anlageformen

Klug gespart: Vermögen richtig anlegen

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Es ist gar nicht so schwierig, sich auch mit kleinen Sparbeiträgen über einen längeren Zeitraum ein Vermögen aufzubauen. Dies gelingt mit großer Sicherheit, wenn einige grundlegende Regeln beachtet werden. Verbraucher, die Kapital für größere Anschaffungen, die Ausbildung der Kinder oder als Altersversorgung ansparen möchten, können sich durch eine professionelle Beratung unterstützen lassen. Ein kompetenter und unabhängiger Finanzberater hilft dabei, einen langfristig orientierten und tragfähigen Sparplan zu erstellen sowie geeignete Anlageformen zu finden. Ausnutzen des Zinseszinseffekts Es empfiehlt sich, möglichst schon in jungen Jahren mit dem regelmäßigen Sparen zu beginnen. Auf diese Weise profitiert man vom Zinseszinseffekt, durch den sich das Sparvermögen automatisch laufend erh

Bausparen – Eine Anlageform für jedes Alter

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Bausparvertrag - klingt konservativ, langweilig. Ich selbst hatte Jahre lang einen Bausparvertrag, in den ich monatlich eine geringe Summe eingezahlt habe. Hätte ich ihn nicht einst als Geburtstagsgeschenk von meinen Eltern erhalten, ich hätte sicher nie einen solchen Vertrag unterzeichnet. Beschäftigt man sich jedoch genauer mit dieser Anlageform, zeigt sich, dass die Rendite und die Zahlungskonditionen hervorragend sind. (mehr …)
Stiftungsvermögen verwalten – Immobilienbestände bewerten und Modernisieren

Stiftungsvermögen verwalten – Immobilienbestände bewerten und Modernisieren

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Stiftungen können mit unterschiedlichen Zielsetzungen gegründet werden. Sie müssen nicht zwingend gemeinnützig sein, auch wenn diese Eigenschaft auf fünfundneunzig Prozent aller in Deutschland registrierter Stiftungen zutrifft. Für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben verfügen die Stiftungen über ein Vermögen, aus dessen Erträgen sie ihre Ausgaben bestreiten. Das Stiftungsvermögen kann aus unterschiedlichen Anlageformen zusammengesetzt sein. Die Grundlagen des Stiftungsvermögens Grundsätzlich dürfen nur die Erträge eines Stiftungsvermögens für die Erfüllung der Aufgaben einer Stiftung verwendet werden, während dieses selbst unangetastet bleibt. Der Gesetzgeber erlaubt Stiftungen durchaus, in ihren jeweiligen Satzungen Ausnahmen zuzulassen und ermöglicht selbst endliche Stiftungen,