Die Kaffeesteuer – Steuer auf kaffeehaltige Waren
Die Kaffeesteuer betrifft nicht nur gemahlenen Kaffee und Kaffee in ganzen Bohnen, sondern sämtliche kaffeehaltigen Waren, also auch löslichen Instantkaffee, Kaffeemixgetränke aus dem Kühlregal oder Süsswaren mit Kaffeeanteilen. Geregelt wird diese indirekte Bundessteuer durch das Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG), das in der heutigen Form mit leichten Änderungen seit dem 1. Januar 1993 gilt.
Die moderne Kaffeesteuer geht auf den bis nach dem zweiten Weltkrieg auf importierten Kaffee erhobenen Zoll zurück, die in Europa seit dem 17. Jahrhundert auch auf das sich zu dieser Zeit in der alten Welt ausbreitende Genussmittel erhoben wurden. Im Laufe der Zeit wurden die Zölle auf Kaffee gesenkt und gehoben, auch bei der Kaffeesteuer gab es Steuererhöhungen und Steuersenkungen. 2007 wurden durch d