Hamburg – Für Sturmschäden kommt in der Regel die Versicherung auf. Voraussetzung: Betroffene müssen im Zweifel nachweisen, dass der Sturm die Ursache war. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.
Die Gebäudeversicherung zahlt
Schäden am Haus wie etwa abgedeckte Dächer und zerstörte Schornsteine. Das gilt ebenfalls für Beschädigungen durch umgefallene Bäume. Und auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und der Fußböden ruiniert ist.
Die Hausratversicherung übernimmt Schäden am Hausrat, wenn der Sturm zum Beispiel das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt hat und das Mobiliar nass wird.
Beulen am Auto deckt die Teilkaskoversicherung ab, die immer auch Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist. Der Vorteil: Der Teilkasko-Versicherer zahlt abzüglich einer eventuell vorhandenen Selbstbeteiligung ohne Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Fahrer, die nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, gehen leer aus.
Wichtig zu beachten: Der Versicherte muss belegen können, dass der
Sturm für den Schaden verantwortlich ist und mindestens Windstärke acht hatte. «Das kann zum Beispiel durch Berichte in der Zeitung oder ähnliche Schäden in der Nachbarschaft geschehen», erklärt BdV-Sprecherin Bianca Boss. In strittigen Fällen können sich Versicherte auch an den Deutschen Wetterdienst wenden.
Ein Tipp: Es kann sich lohnen, kleinere Schäden selbst zu tragen. Der Grund: «Eine Versicherung kann Ihnen kündigen, wenn Sie immer wieder Schäden anmelden», erklärt Boss. Die Suche nach einer neuen Police wird dann mitunter schwierig, denn bei Vertragsschluss müssen Kunden angeben, ob ihr alter Vertrag gekündigt wurde, und wenn ja, wie viele Vorschäden sie hatten. «Und diese Angaben müssen stimmen.» Eine Versicherung kann Kunden mit vielen Vorschäden auch ablehnen.
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(dpa/tmn)