Bremen (dpa/tmn) – Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten über ihre Eltern abgesichert, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Eine solche Familienversicherung besteht jedoch nicht, wenn die Eltern privat versichert sind.
Dann müssen Studierende einen eigenen Vertrag abschließen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bremen aufmerksam. Zusätzlich zur Krankenversicherung sollten angehende Studierende ihren Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls anpassen. Aus Sicht der Verbraucherschützer sei eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, wenn Studierende in andere Länder reisen. Denn dann ist ein Rücktransport abgedeckt, der mitunter hohe Kosten verursacht.
Außerdem raten sie Schulabgängern, sich über die private Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeits-Versicherung zu informieren. Beide Policen seien sinnvoll, um Risiken abzusichern, die die wirtschaftliche Existenz bedrohen können.
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(dpa)