Berlin (dpa/tmn) – Stromanbieter müssen ihren Kunden mehrere Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Darauf sollten Verbraucher beim Wechsel des Anbieters achten, rät die Verbraucherzentrale Berlin.
Auch sollten Kunden vorab prüfen, ob der Anbieter für ein bestimmtes Zahlungsmittel wie zum Beispiel eine Überweisung eine Gebühr erhebt. Die Verbraucherschützer haben nach eigenen Angaben erfolgreich gegen einen Stromanbieter geklagt, der bei der Online-Bestellung eines Stromtarifs keine Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten angeboten hatte.
Laut dem Urteil des Landgerichts Köln konnten Verbraucher den Tarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten. Das Landgericht folgte der Auffassung der Verbraucherschützer, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist (Az.: 33 O 2/16).
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(dpa)