Stromanbieter insolvent – Grundversorger springt ein

Leipzig – Geht der eigene Energieversorger Pleite, bleiben die Kunden dennoch nicht im Dunkeln sitzen. In diesem Fall springt der örtliche Grundversorger ein, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Diese Unternehmen sind laut Gesetz zu einer lückenlosen Weiterversorgung in der sogenannten Ersatzversorgung verpflichtet. Am 31. Januar war bekannt geworden, dass der Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft insolvent ist.

Der Insolvenzantrag beendet nicht automatisch bestehende Stromverträge. Diese müssen jetzt mit einem Schreiben an den Versorger gekündigt werden, raten die Verbraucherschützer. Eine Einzugsermächtigung sollte vorsichtshalber widerrufen werden. Die Kündigung sollte am besten mit Einschreiben und Rückschein verschickt werden.

Wer noch Ansprüche gegenüber der BEV hat, sollte diese anmelden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ob Kunden das Geld bekommen, ist aber unklar. Hat das Unternehmen noch Forderungen, sollten Verbraucher diese genau prüfen. In jedem Fall sollten Rechnungsbeträge nicht mehr gegenüber der BEV gezahlt werden, sondern allenfalls auf das Konto des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Fotocredits: Martin Schutt
(dpa/tmn)

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