In deutschen Landen nehmen die Nebenjobs auf 450-Euro-Basis seit Jahren ständig zu – immer mehr Menschen wollen oder müssen sich etwas zum Hauptjob dazuverdienen. Allerdings: Wenn Sie auch mit dem Gedanken spielen, sich so finanziell etwas besser zu stellen, sollten Sie einiges über die Regelungen bei diesen Nebenjobs wissen.
Wichtig: Die Obergrenze beachten
Prinzipiell kann jeder Deutsche so viele Beschäftigungen ausüben, wie er mag. Dabei ist es allerdings in steuerlicher Hinsicht wichtig, die Obergrenze zu kennen: Die Einkünfte aller Nebenjobs dürfen diese Grenze zur Versicherungspflicht nicht überschreiten – sie liegt bei 450 Euro pro Monat. Nur so bleiben Nebenjobs für Sie versicherungsfrei und müssen nicht auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das kann manchmal schneller geschehen, als man denkt – zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewährt. Eine Ausnahme bildet Lohn durch Mehrarbeit, die durch den Ausfall einer Arbeitskollegin oder eines Arbeitskollegen anfällt – eine Verdienstüberschreitung bei einem 450-Euro-Job ist hier bis zu zwei Monate im Jahr erlaubt. Auch bei der Wahl des Nebenjobs selbst gibt es einiges zu beachten, besonders, wenn es sich um Heimarbeit am eigenen PC handelt – hier tummeln sich oft zweifelhafte Jobangebote. Mehr dazu können Sie auf idee-fuer-mich.de oder auf anderen Ratgeberseiten im Netz erfahren.
Krankenkasse und Rentenversicherung: Die Regelungen
Hier kann der Arbeitgeber bei einem 450-Euro-Job die Abgaben für die Renten- und Krankenversicherung übernehmen. Er zahlt dabei Pauschalbeträge: 13 Prozent gehen an die betreffende Krankenkasse, 15 Prozent an die Rentenversicherung. Zusätzlich sind zwei Prozent als Pauschsteuer zu zahlen, wenn das Gehalt nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Bei privat versicherten Arbeitnehmern entfällt die Abgabe an die Krankenkasse.
Im Rahmen dieser Bedingungen kann sich ein 450-Euro-Job durchaus lohnen. Die Abgaben für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosigkeitsversicherungen werden vom Hauptjob abgedeckt, und der 450-Euro-Minijob ist praktisch ein abgabenfreier Zusatzverdienst. Dabei wird die Hauptbeschäftigung in den Lohnsteuerklassen eins bis fünf geführt – und der Nebenjob schlägt höchstens mit zwei Prozent Pauschalsteuer zu Buche.
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