Steuerregelungen bei Lotteriegewinnen

Bei einem großen Los in einer Lotterie herrscht im ersten Moment pure Freude. Anschließend stellen sich wichtige Fragen: Wie behandelt das Finanzamt diesen Gewinn? Lassen sich Steuerzahlungen vermeiden?

Steuerfreier Gewinn, Vorsicht bei Schenkungen

Die Frage nach den steuerlichen Regeln lässt sich leicht beantworten: Lotteriegewinne unterliegen grundsätzlich keiner Steuerpflicht. Die Glücklichen müssen sie deswegen im Gewinnjahr nicht in der Steuererklärung angeben. Steuerliche Aspekte interessieren erst bei der Verwendung, insbesondere bei Schenkungen. Oberhalb bestimmter Freigrenzen kassiert der Staat Schenkungssteuer. Handelt es sich um den Ehepartner, liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Kinder können 400.000 Euro und Enkelkinder 200.000 Euro steuerfrei empfangen. Für alle anderen Verwandten und sonstige Personen gilt eine Summe von 20.000 Euro. Bei jeweils darüber liegenden Beträgen erhebt das Finanzamt beim Beschenkten die Steuer, nicht beim Schenkenden. Dennoch sollten sich auch die Gewinner um dieses Thema kümmern: Wenn sie beispielsweise einem Enkelkind Geld zukommen lassen wollen, möchten sie bestimmt nicht, dass später ein Teil an die Behörde fließt. Je nach Höhe und Art des Verwandtschaftsverhältnisses erhebt der Staat einen Steuersatz zwischen 7 und 50 %.

Auf Erträge fallen Steuern an

Selbst unterliegen Gewinner nur der Steuerpflicht, wenn aus der Geldsumme Einkünfte entstehen. Kaufen sie beispielsweise Wohnungen und vermieten diese weiter, müssen sie die Mieterträge versteuern. Bei Einnahmen aus Kapitalanlagen wie Aktien, Festgeld oder Staatsanleihen zieht das Finanzamt Abgeltungssteuer ab. Diese überweist die jeweilige Bank automatisch, während Vermieter ihre Einkünfte in der Steuererklärung angeben müssen. Bei Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag gilt das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung: Erst die Rentenzahlungen müssen Gewinner der Finanzbehörde melden. Wer die plötzlich vorhandenen finanziellen Mittel auf einem unverzinsten Girokonto liegen lässt oder bei sich zu Hause deponiert, entgeht der Steuerzahlung dagegen. Er verzichtet aber auch auf jedwede Erträge, diese Strategie empfiehlt sich darum nicht.

Für den Lotteriegewinn interessiert sich das Finanzamt nicht

Gute Nachricht für Glückliche bei Lotterien: Den Geldbetrag streichen sie in voller Höhe ein. Erst auf daraus resultierende Einkünfte erhebt der Staat Steuern. Aber diese Steuerpflicht tragen die meisten gerne, da sie mit ihren Erträgen insgesamt ihr Vermögen weiter mehren. Vorsicht sollten sie aber bei Schenkungen walten lassen, die beim Empfänger eingezogene Schenkungssteuer kann den Betrag erheblich reduzieren. Mehr Informationen lesen Sie hier.

 

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