Regelmäßig gibt es in Deutschland eine Diskussion, die die Stammtische spaltet: Die einen weisen sie als reine Neiddebatte zurück, die anderen sind dagegen aufrichtig empört – es geht um Steuervorteile für Politiker. Sind die Vergünstigungen für sie gerechtfertigt oder vielmehr überzogen?
Verschiedene Vorteile durch verschiedene Leistungen
Neben ihren Grunddiäten und den Pauschalen für die Unterhaltung von Büros sowie die Beschäftigung von Mitarbeitern erhalten die Abgeordneten von Bund und Ländern Pauschalen. Zusätzlich zu diesen Beträgen werden den Berufspolitikern aus dem Bundestag und den Landtagen noch beträchtliche Steuerfreibeträge eingeräumt. Das bedeutet, dass sie für eine bestimmte Höhe von Ausgaben keinerlei Abgaben an den Fiskus leisten müssen. Darüber hinaus erhalten sie noch Leistungen, die einen geldwerten Vorteil darstellen, so Freifahrten, Computer und Handys. Begründet wird dies damit, dass die Berufspolitiker in Ausübung ihres Mandates entsprechende Arbeitsmöglichkeiten besitzen müssen. Und dass sie darüber hinaus ohnehin viel weniger verdienen als eine Führungskraft oder ein Vorstandsvorsitzender in der freien Wirtschaft, heißt es. Nur so seien die Besten für die Politik zu gewinnen.
Klage beim Bundesfinanzhof anhängig
Inzwischen sind Klagen beim Bundesfinanzhof anhängig, der sich in Bälde damit beschäftigen wird, ob diese Steuervorteile angemessen sind oder einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz darstellen: Denn tatsächlich muss der durchschnittliche Bürger ein Vielfaches an Ausgaben konkret nachweisen, um auf den Steuervorteil wie ein Politiker zu kommen. Die Kläger argumentieren wiederum, dass nicht nur ein Abgeordneter einen erhöhten Aufwand hat, ein Selbstständiger habe den auch. Durch die anhängige Klage, die unter Umständen bis zum Bundesverfassungsgericht geführt wird, sind im Moment die Finanzämter vor Ort nur sehr bedingt handlungsfähig, da einzelne Verfahren nicht entschieden werden können. Wie immer die Entscheidung auch ausgeht: Sie wird richtungsweisend für den weiteren Umgang mit Steuervorteilen für Politiker sein. Ob sie die Diskussion aber ein für alle Mal beendet, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.