Berlin – Arbeitnehmer, die hohe Kosten zum Beispiel wegen eines weiten Arbeitsweges oder Kinderbetreuung haben, können beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen.
«Mit einem solchen Freibetrag können sich Arbeitnehmer direkt ab Januar 2018 ein höheres Monatsnetto sichern und müssen nicht bis zum nächsten Steuerbescheid warten», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Seit Anfang Oktober stehen die neu gestalteten
Formulare für das kommende Jahr zur Verfügung.
Neben dem Hauptvordruck gibt es verschiedene Anlagen zu Werbungskosten, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Kindern. Dies hat den Vorteil, dass neben dem Hauptvordruck nur noch diejenige Anlage ausgefüllt werden muss, die für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung tatsächlich gebraucht wird.
Auch wenn das Ausfüllen des Antrags etwas Arbeit macht: Für Arbeitnehmer mit hohen Ausgaben kann sich die Mühe lohnen. So können Aufwendungen für Werbungskosten etwa für einen langen Arbeitsweg, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, hohe Fortbildungskosten oder Sonderausgaben wie Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Euro pro Jahr betragen. Berufsbedingte Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro im Jahr übersteigen. Die Formulare stehen beim Finanzamt und online zur Verfügung.
«Auf Wunsch können die Freibeträge gleich für zwei Jahre beantragt werden», ergänzt Klocke. Das ist vor allem praktisch, wenn sich an den persönlichen Lebensumständen nichts ändert. Wichtig: Wer entsprechende Freibeträge erhält, muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt rechnet dort nach, ob die Freibeträge zutreffend berücksichtigt wurden.
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(dpa/tmn)