Die deutschen Steuersünder können etwas aufatmen. Durch ein neues Abkommen sollen Bürger, die ihr Geld in der Schweiz deponiert haben, dieses in Deutschland nachversteuern und somit legalisieren können. Davon verspricht sich der deutsche Fiskus Milliarden.
Schlussstrich im jahrelangen Steuerstreit Die Schweiz und Deutschland ziehen jetzt einen Schlussstrich unter den ewigen Steuerstreit. Dabei haben sich die beiden Länder darauf geeignet, dass deutsche Steuerbetrüger, die in der Vergangenheit ihr Geld am Fiskus vorbei und in Schweizer Banken deponiert haben, künftig auch in der Schweiz das Kapital versteuern müssen. Das Abkommen sieht eine Regelung für Altvermögen vor und zudem eine anonyme Abgeltungssteuer. Diese wird von den eidgenössischen Banken auf künftige Erträge erhoben und an den deutschen Fiskus weitergeleitet. Nach bisherigen Plänen werden die Pläne 2013 in Kraft treten.
Steuernachzahlung von Schwarzgeld
Nach Aussagen aus den deutschen Regierungskreisen heißt es, dass bisher illegales Schwarzgeld von deutschen Kapitalflüchtigen pauschal nachversteuert werden muss und zwar zu Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent. Dabei verpflichten sich die Schweizer Banken, zunächst eine Summe von etwa 1,9 Milliarden Euro an Deutschland vorauszuzahlen. Der Betrag wird später mit den Einnahmen aus der Nachversteuerung verrechnet.
Legal gegen illegal
Durch diese Nachzahlung wären die Steuerschulden der Steuersünder erledigt und auch alte Steuersünden könnten hierdurch bereinigt werden. Das bisher illegale Vermögen wird dadurch legalisiert. Durch die Nachzahlung brauchen Steuersünder keine Steuerfahndung in Deutschland mehr befürchten. Das Geld wird sowohl bei der Nachversteuerung als auch bei erstmaliger Erhebung anonym nach Deutschland überwiesen. Künftig erheben auch die Schweizer eine Abgeltungssteuer von ihren deutschen Anlegern. Sie ist mit 26,375 Prozent ebenso hoch wie die Ertragsbesteuerung in Deutschland einschließlich „Soli-Zuschlag“. Die deutsche Steuerfahndung erhofft sich hierdurch deutlich mehr legale Steuerzahler und Einnahmen in Milliardenhöhe. Beamte der Steuerfahndung haben innerhalb des Strafverfahrens wegen Steuerstraftaten die gleichen Pflichten und Rechte wie Behörden sowie Beamte des Polizeidienstes, dürfen also auch Hausdurchsuchungen durchführen.