Was früher die Steuernummer war, ist seit dem Jahr 2007 die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die zehnstellig plus der Prüfnummer ist. Diese „Tax Identification Number“ wurde europaweit eingeführt.
Die bis 2007 gültige Steuernummer wurde seitdem von der lebenslang gültigen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ersetzt. Die 10 Ziffern plus einer Prüfnummer sind völlig zufällig gewählt und erlauben für sich keinerlei Rückschlüsse.
Steuer-Identifikationsnummer: Aufbau und Beantragen
Mit dieser Steuer-Identifikationsnummer werden alle steuerrechtlich relevanten Daten erfasst und gespeichert. Nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa wird eine Zinsrichtlinie umgesetzt, die von allen Bürgern der EU eine „Tax Identification Number“ (Steueridentifizierungsnummer) verlangt. Die Nummer darf nur zur Datenübermittlung eingesetzt werden.
Ein Antrag im gebräuchlichen Sinne ist bei dieser Identifikationsnummer nicht nötig. Seit Sommer 2008 erhalten alle in deutschen Meldeämtern registrierte Personen diese Steuer-Identifikationsnummer automatisch mit der Post zugesandt.
Diese wird bereits den Eltern oder Erziehungsberechtigten von Neugeborenen mitgeteilt, ist unabhängig von einer Wohnortveränderung und bleibt bis zu 20 Jahre nach dem Tod gültig. Ausgegeben wird sie von der örtlichen Kommunalverwaltung.
Steuer-ID – Was tun bei Verlust
Wenn die Steuer-ID verloren gehen sollte, ist es unter anderem unmöglich, eine Lohnsteuerkarte zu beantragen. Da hilft nur beim Bundeszentralamt für Steuern postalisch nachzufragen.
Online kann die Webseite des Bundeszentralamtes ebenfalls genutzt werden, um eine Information zu beantragen. Die Antwort wird jedoch nur schriftlich erteilt.