(Mynewsdesk) Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, seinen privaten Krankenkassentarif von einem unabhängigen Experten checken zu lassen. Dabei sollte man allerdings auf gar keinen Fall einen Kassenwechsel in Betracht ziehen, der u.a. Einfluss auf die Altersrückstellungen hätte! Bei vielen Verträgen lässt sich innerhalb der eigenen Krankenversicherung durch eine Tarifoptimierung ohne Kündigung, Gesundheitsprüfung und Leistungsverlust viel Geld sparen.
Zum Jahreswechsel kündigen viele private Krankenversicherungen (PKV) Beitragserhöhungen an. Ärgerlich, aber auch ein guter Anlass, mal den eigenen Tarif prüfen zu lassen. Versicherte haben ein Recht auf einen Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der eigenen Krankenkasse. Das kann sich richtig lohnen – insbesondere, wenn der Vertrag schon länger besteht. Oft lassen sich hohe Beitragseinsparungen erzielen.
Die Tarife der privaten Krankenversicherer sind allerdings vielschichtig und schwer zu vergleichen. Insbesondere lange bestehende Verträge enthalten Tarifmodelle, die es in der Form heute nicht mehr gibt. Oft entpuppen sich die alten Tarife zum Nachteil der Versicherten. „Mehr als die Hälfte der heute existierenden privaten Krankenversicherungspolicen ist über 45 Jahre alt. Der Gesetzgeber hat mit dem Umstufungsrecht die Möglichkeit geschaffen, die Alttarife zu modernisieren. Dabei kommt fast immer eine Ersparnis heraus, ohne dass der Versicherte nennenswerte Änderungen in Kauf nehmen muss“, erläutert Franziska Staschull von der Kanzlei Amme & Kollegen GmbH in Lüneburg. Die Kanzlei hat sich auf die Rechtsberatung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert. Expertentum ist absolut notwendig, denn der einzelne Versicherte kann sich in der Regel im Tarifdschungel der PKV nicht selbst zurechtfinden und sieht sich machtlos steigenden Beiträgen ausgesetzt. Und ein Wechsel zu einer anderen Versicherung kommt im fortgeschrittenen Alter auch nicht in Betracht, denn niemand möchte seine Altersrückstellungen riskieren.
Auf diese Weise wird der monatliche Beitrag für die PKV oft zu einer erheblichen Belastung. So musste beispielsweise Peter Schwone aus Hamburg jeden Monat einen Beitrag von 637 Euro bezahlen, bevor er sich von Tarif-Spezialisten beraten ließ. Heute beträgt der Beitrag bei seiner PKV nur 284 Euro (www.kanzlei-amme.de/index.php/referenzen.html). „Das ist schon ein eklatantes Ergebnis, aber durchaus nicht selten. 30% Beitragsreduzierung sind der Durchschnitt“, meint Franziska Staschull. Denn die Spezialisten kennen sämtliche Tarife, denken gemeinsam mit dem Versicherten darüber nach und suchen für ihn den optimalen Tarif heraus. Wenn der Versicherte einverstanden ist, wird der Tarif bei der PKV ohne Kündigung, Gesundheitsprüfung und Einfluss auf die gebildeten Rückstellungen umgeschrieben.
Das Geschäftsmodell der Kanzlei Amme & Kollegen GmbH sieht vor, dass die Beratung immer kostenlos ist. Geschäftsführerin Staschull: „Wir halten es für seriös, erst etwas zu verdienen, wenn wir für unsere Mandanten eine Beitragsreduktion erreichen konnten.“ Erst wenn der Tarif nach ausdrücklicher Beauftragung des Versicherten umgestellt wird, erhält die Kanzlei über acht Monate die Differenz zum alten Vertrag oder diese Differenzsumme in einer Einmalzahlung.
Fakt ist: Bei Verträgen privater Krankenversicherungen, die mindestens sieben Jahre alt sind, lohnt sich ein Tarifcheck immer. Weitere Informationen und eine erste unverbindliche Tarifprüfung sind erhältlich bei www.kanzlei-amme.de oder unter Tel. 04131 – 2873700.
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Pressekontakt
Frau Maja Timm
ADRIANE BECK & PARTNER GMBH
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Über Kanzlei Amme & Kollegen GmbH
Seit 2007 haben sich die beiden Gründer der Kanzlei Amme & Kollegen GmbH – die Betriebswirtin Franziska Staschull und der Versicherungsberater Marco Amme – auf die Beratung rund um das Thema private Krankenversicherung spezialisiert. Die Kanzlei bietet eine unabhängige Rechtsberatung zur privaten Krankenversicherungen an. Die Kernkompetenz der Berater liegt in der Optimierung bestehender Versicherungsverträge durch Tarifumstellung innerhalb der jeweiligen Versicherungsgesellschaft mit dem Ziel, unter Beibehalten des Leistungsniveaus eine deutliche Beitragsreduzierung für die Mandanten zu erreichen.