So sinkt der Krankenkassen-Beitrag trotz mehr Extras

Berlin – Geld sparen und trotzdem die gewünschten Extra-Leistungen erhalten: Mit einem genauen Blick auf die Konditionen der einzelnen Krankenkassen ist das durchaus drin.

So haben bereits 28 gesetzliche Kassen in diesem Jahr ihre Beiträge gesenkt, wie die Stiftung Warentest in der Zeitschrift «Finanztest» (Heft 8/2019) berichtet. Insgesamt 75 Kassen nahmen die Prüfer genauer unter die Lupe, darunter auch einige regionale Anbieter.

Geld sparen Arbeitnehmer bei der Krankenversicherung seit Anfang 2019 ohnehin. Denn seitdem zahlt der Arbeitgeber nicht nur die Hälfte des regulären Beitragssatzes, sondern auch die Hälfte des kassenspezifischen Zusatzbeitrags. Der ist allerdings nicht bei jeder Kasse gleich hoch – deshalb lohnt sich ein Vergleich.

Auch beim digitalen Service hat sich seit dem Vorjahr einiges geändert: Im Vergleich zum Test von 2018 bieten nun 60 statt 41 Kassen eine Online-Geschäftsstelle an, so die Prüfer. So lassen sich beispielsweise Rechnungen und Krankschreibungen hochladen.

Die gesetzlich geregelten Leistungen zahlen alle Kassen – geht es darüber hinaus, zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. Wer auf Methoden wie Osteopathie setzt, kann bei ärztlicher Verordnung von einigen Versicherungen einen Zuschuss erhalten. Andere Kassen zahlen dafür nicht, wohl aber für andere Leistungen, eine professionelle Zahnreinigung etwa.

Große Abweichungen gibt es darüber hinaus insbesondere bei der Zahnvorsorge für Kinder und Jugendliche sowie bei der Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen. Die Warentester raten dazu, genau zu prüfen, welche Kasse zu welchen Konditionen die gewünschten Leistungen anbietet.

Vor einem Wechsel sollte man auf alle Fälle klären, ob bereits in Anspruch genommene Leistungen, etwa eine angefangene Behandlung, auch von der neuen Krankenkasse übernommen werden. Das sei nämlich nicht automatisch der Fall, so die Prüfer.

Wer Hilfsmittel wie einen Rollstuhl von seiner Krankenkasse gestellt bekommt, sollte vorher fragen, ob dieser zurückgegeben werden muss und in welcher Form es Ersatz gibt. Auch bei Medikamenten kann es sein, dass man auf ein anderes, gleichwertiges Produkt umsteigen muss.

Gut zu wissen: Ist man bei einem regionalen Anbieter versichert, darf man auch Mitglied bleiben, wenn man aus dem abgedeckten Gebiet wegzieht.

Fotocredits: Alexander Heinl
(dpa/tmn)

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