Berlin – Eine Lastschrift ist für Verbraucher bequem. Denn egal, ob Fitnessstudio oder Stromanbieter – fällige Beträge werden einfach vom Konto abgebucht. Doch was, wenn versehentlich ein falscher Betrag abgebucht wurde?
Kunden können Lastschriften in diesen Fällen zurückholen, erklärt die Stiftung Warentest. Allerdings haben sie dafür nicht ewig Zeit: Falsch gebuchte Beträge lassen sich innerhalb von acht Wochen wiederholen.
Erster Schritt ist die regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge. Bei gleichbleibenden Beträgen, die regelmäßig per Lastschrift bezahlt werden, bekommen Kunden meist keine Rechnung mehr. Wird jeden Monat ein anderer Betrag fällig, etwa beim Mobilfunkanbieter, bekommen Verbraucher vorher meist eine Rechnung mit dem konkreten Betrag.
Entdecken Kunden eine falsche Abbuchung, sollten sie in einem zweiten Schritt prüfen, ob die Acht-Wochen-Frist eingehalten ist. Die Frist beginnt laut Stiftung Warentest ab dem Tag der Belastung des Kontos. Eine längere First gilt, wenn Kunden gar kein Lastschriftmandat erteilt haben. In diesem Fall bleiben 13 Monate Zeit, um zu Unrecht abgebuchtes Geld zurückzuholen.
Dafür müssen Kunden ihre Bank auffordern, den Betrag zurückzubuchen. Kunden einer Filialbank können das entweder persönlich oder schriftlich machen. Online-Kunden finden meist im Service-Bereichen ihres Online-Banking entsprechende Funktionen. Begründet werden muss dieser Vorgang in der Regel nicht – vorausgesetzt, er wird innerhalb der Frist abgewickelt. Eine solche Rückbuchung ist nur bei Lastschriften möglich. Bei Überweisungen funktioniert dieses Verfahren nicht.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)