So funktioniert Riestern in der Elternzeit

Frankfurt/Main – Um staatliche Zulagen beim Riester-Vertrag zu erhalten, müssen Sparer einen Eigenbeitrag einzahlen. Im ersten Jahr der Elternzeit orientiert sich dieser am Vorjahreseinkommen: Wollen Eltern die volle Förderung erhalten, müssen sie im ersten Jahr der Elternzeit mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen – höchstens 2100 Euro pro Jahr. Darauf macht die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften aufmerksam.

Da das Elterngeld bei der Berechnung des Eigenbeitrags keine Rolle spielt, ist der Sparanteil ab dem zweiten Jahr Elternzeit geringer. Dann müssen Sparer für die Zulagen nur noch 60 Euro pro Jahr oder fünf Euro monatlich als Sockelbetrag einzahlen.

Als Zulage bekommen Sparer 175 Euro pro Jahr. Die Zulage für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, liegt bei 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die jährliche Zulage 300 Euro. Das bedeutet für einen Elternteil, der die jährliche Zulage für sich und seine beiden ab 2008 geborenen Kinder beantragt: Er muss 60 Euro pro Jahr einzahlen und kann Zulagen bis zu 775 Euro erhalten.

Fotocredits: Mascha Brichta
(dpa/tmn)

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