Bei den Lohnnebenkosten handelt es sich um alle Ausgaben, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Brutto-Lohn stemmen muss. Dazu zählen vor allem die Sozialversicherungsbeiträge, aber auch zahlreiche weitere Kostenpunkte erhöhen den finanziellen Aufwand für das Personal.
Die Sozialversicherungsbeiträge: so setzen sie sich zusammen
Beim Lohnkostenmanagement (Beratungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel auf www.pro-votum.de) müssen Arbeitgeber insbesondere die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Die Beiträge für die vier Bereiche Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung tragen sie zusammen mit den Arbeitnehmern fast paritätisch, also beide Seiten zahlen in etwa gleich viel. In den letzten Jahren lag der Gesamtbetrag stets bei rund 40 Prozent. Das bedeutet: Arbeitnehmern verzeichnen einen Abzug von etwa 20 Prozent von ihrem Brutto-Gehalt, im Umkehrschluss zahlen Arbeitgeber also auf die Höhe des Brutto-Lohns zusätzlich 20 Prozent. Zudem müssen Unternehmen alleine die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für alle Beschäftigten begleichen. Weiter können folgende Ausgaben anfallen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz sowie dem Schwerbehindertengesetz, dem Bildungsurlaubsgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz.
Weitere Kosten für den Arbeitgeber
Darüber hinaus müssen Unternehmen finanzielle Aufwendungen in das Lohnkostenmanagement einbeziehen, die sich aus tariflichen Bestimmungen oder betriebliche Leistungen ergeben. Zum Beispiel:
- Tarifliche Vereinbarungen: Zuschüsse zur Vermögensbildung der Beschäftigten, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, zusätzlicher bezahlter Urlaub über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.
- Betriebliche Leistungen: Betriebsrenten, Kosten für Ausbildungen und Fortbildungen, Zuschüsse zur Kantine, Geschenke zu Geburtstagen und Jubiläen, Anwerbungsausgaben, Zuzahlungen bei Aufwendungen für Fahrten, Nutzung von technischem Gerät oder der Verpflegung auf Reisen. Auch Naturalleistungen wie zum Beispiel das zur Verfügung stellen von Handys gehören dazu.
Lohnnebenkosten verteuern die Arbeitskosten
Arbeitgeber dürfen nicht nur die Brutto-Gehälter in ihre Finanzplanung aufnehmen, viele Start-up-Unternehmer begehen diesen Fehler. Sie unterschätzen die erheblichen Zusatzkosten, die nicht nur die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen umfassen. Auch die Ausgaben für Mutterschaftsurlaube, Krankheitsfälle, Fortbildungen sowie für Betriebsrenten können sich auf hohe Beträge summieren. Wichtig: Arbeitgeber sollten bei schwer einzuschätzenden Punkten wie etwa die Lohnfahrtzahlung bei Krankheit immer vorsichtig planen.
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