Selbständige dürfen nicht mehr ohne Weiteres in die PKV

Durch immer mehr Beitragpreller sehen sich die privaten Versicherer dazu genötigt, Maßnahmen zu ergreifen, um unliebsame Versicherungskunden nicht mehr länger aufnehmen zu müssen. Seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2007, besteht für alle deutschen Bundesbürger eine Krankenversicherungspflicht. Diese impliziert, dass Mitglieder der PKV nicht mehr gekündigt werden darf.

Neukunden enttäuschen

Um sich vor der wachsenden Anzahl von Nichtzahlern zu schützen, ergreifen die privaten Krankenversicherer immer mehr Schutzmaßnahmen. So haben viele Versicherer bereits ihre Billigtarife abgeschafft, mit denen sie eine Vielzahl von Neukunden gewonnen haben. Aber gerade diese, konnten dann oft ihre Beiträge nicht ausreichend zahlen und wurden dann kurzerhand wieder gekündigt. Da das nun nicht mehr möglich ist, bleiben die privaten Versicherer auf die trotzdem entstehenden Kosten sitzen. Diese werden wiederum auf alle Mitglieder der privaten Krankenversicherung getragen.

Zwei Jahre Staatsangehörigkeit

Aber nicht nur der Rückzug aus dem Billigsegment ist eine Strategie, um sich vor Beitragprellern zu schützen. Die HanseMerkur verlangt beispielsweise seit Anfang August eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, welche bestätigt, dass der Antragsteller bereits länger als zwei Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist. Kann dieser Beleg nicht erbracht werden, werden Selbständige nicht in die Versicherung aufgenommen. Den Einstieg in den Basistarif können die Versicherer allerdings nicht ablehnen, da dieser dem sogenannten Kontrahierungszwang unterliegt.