Schutz mit Lücken: Versicherung gegen Absage der Hochzeit

Hamburg – Eine Hochzeitsfeier ist in der Regel teuer. Ärgerlich kann es daher sein, wenn man die Feier wegen einer Erkrankung absagen muss. «Gegen dieses Risiko kann man sich allerdings versichern», erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Rücktrittsversicherungen für die Hochzeitsfeier kommen für Stornokosten auf, falls die Hochzeit zum Beispiel durch eine unerwartete und schwere Erkrankung, Tod oder Unfall ausfallen muss.

Allerdings sind solche Policen nicht unbedingt preiswert: So können laut BdV bei einem Anbieter für eine Prämie ab rund 50 Euro Veranstaltungskosten von 2500 Euro abgesichert werden. Bei einer Feier, die 10 000 Euro kostet, beträgt die Prämie rund 200 Euro bei einem Selbstbehalt von 250 Euro.

Wichtig zu beachten: Nicht alle Kosten, die bei der Hochzeit anfallen, werden von einer solchen Police automatisch gedeckt. «Das Hochzeitskleid oder die Torte von ihrem Konditor müssen Sie oft trotzdem bezahlen», sagt Boss. Auch wenn die Feier unter freiem Himmel stattfinden soll, wegen eines Unwetters aber nun verlegt werden muss, kommt die Versicherung nicht in jedem Fall für Extra-Kosten auf. «Paare sollten also gut abwägen, ob sie eine solche Versicherung wirklich brauchen», rät Boss.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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