Riester-Zulage: Bund fordert Zuschüsse zurück

Die Riester-Zulage ist eine staatlich unterstützte Rentenvorsorge, die von mehr als 14 Millionen Bürgern genutzt wird. Nun steht diese Form der Altersvorsorge allerdings unter Beschuss, da der Bund von 1,5 Millionen Anlegern Zulagen zurückfordert.

Verbraucherschützer sehen die Schuld in erster Linie bei den Verkäufern der Riester-Rente. Diese haben Provisionen kassiert, aber die Kunden schlecht beraten.

Riester-Zulage – Bund fordert Geld zurück

Im Bayerischen Fernsehen sorgte ein vor kurzem ausgestrahlter Bericht für Aufregung. So sollen etwa 1,5 Millionen Sparer die staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente zurückzahlen. Die Anleger hatten nach Angaben des Senders Zuschüsse erhalten, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht oder nicht mehr erfüllt wurden. Es handelt sich um eine Summe in Höhe von einer halben Milliarde Euro.

Von Seiten des Bundesfinanzministeriums wurde bestätigt, dass es nach einer „Überprüfung der Zulagenberechtigung im vergangenen Jahr zu Rückforderungen kam“. Nun wird überprüft, ob die Riester-Sparer einen Anspruch auf die Zulagen haben.

Riester-Zulage – Undurchsichtige Vorschriften

Sollte die Überprüfung zu der Erkenntnis geführt haben, dass ein Riester-Anleger unberechtigt Zuschüsse erhalten hat, erfolgt ein Zugriff der Zulagenstelle auf das Riester-Konto, ohne dass der Besitzer des Kontos im Vorfeld über die Maßnahme informiert worden ist.
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die Riester-Kunden mit den undurchsichtigen Vorschriften allein gelassen werden.

Gründe für die Rückforderungen

Dem Bericht zufolge sind die Gründe für die Rückzahlungen selbst von den Anbietern zum Teil schwer zu durchschauen. So wurden einer Mutter die Rücklagen entzogen, da sie die Riester-Rente nur mit Zulagen und keinem Eingenanteil finanziert hat. Allerdings haben sich die Konditionen mit der Geburt ihres dritten Kindes geändert. Laut den Vertragsbedingungen hätte die Betroffene ab dem Jahr 2006 jährlich einen Eigenanteil in Höhe von 60 Euro einzahlen müssen. Darüber wurde sie im Vorfeld nicht informiert und eine nachträgliche Zahlung des Betrages war nicht möglich.

Die Rentenversicherer nehmen diesen Umstand mit Bedauern zur Kenntnis. Immerhin sollen die Kunden von der staatlichen Rentenvorsorge überzeugt und nicht „durch ruppiges Vorgehen“ verschreckt werden.

Die Kunden sollen ihre Daten im Vorfeld genau kontrollieren. Unter Umständen ist es möglich, Rückforderungen der Riester-Zulage im Nachhinein zu korrigieren. „Dann können Sparer innerhalb eines Jahres mit einem so genannten Festsetzungsantrag über den Anbieter die Zulagen wieder einfordern. Voraussetzung ist, dass die Sparer die Rückforderung bei der obligatorischen Jahresabrechnung wahrnehmen.“

One Comment

  • Uwe K.

    Nun wurde ja immerhin zurückgerudert. Kommunikation ist nicht jedermanns Stärke. Und auch in der Politik will Verbraucherfreundlichkeit oftmals erst gelernt werden. Mein persönliches Fazit: Vielleicht haben wir es ja wirklich nur dem so gescholtenen Superwahljahr zu verdanken, dass hier eine unpopuläre Entscheidung aber ganz fix korrigiert wurde.

    Viele Grüße aus Berlin
    Uwe

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