Berlin (dpa/tmn) – Wer einen Riester- oder Rürup-Vertrag abschließen will, soll Angebote künftig einfacher vergleichen können. Denn ab dem 1. Januar 2017 müssen Anbieter ihren Kunden ein individuelles Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen.
Auf Grundlage der individuellen Einzahlungshöhe und -dauer soll in dem Produktinformationsblatt der prognostizierte Vertragsverlauf bis zum Beginn der Auszahlungsphase abgebildet werden. Darauf macht das
Bundesfinanzministerium in Berlin aufmerksam.
Um den Vergleich verschiedener Produkte zu erleichtern, darf das Dokument nur zwei Seiten umfassen. Lediglich für zusätzliche Absicherungen, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist ein weiteres Blatt erlaubt. Wie sicher oder riskant das Produkt ist, sollen Verbraucher ebenfalls einfach erkennen können. Dazu werden Chancen-Risiko-Klassen angegeben, deren Spanne von 1 (geringe Chancen/geringes Risiko) bis 5 (hohe Chancen/hohes Risiko) reicht.
Ausgewiesen werden müssen auch die Kosten des Produkts. Die Anbieter müssen laut Finanzministerium im Produktinformationsblatt alle anfallenden Kosten nach Art und Höhe ausweisen, beispielsweise die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Kosten bei Vertragskündigung. Wichtiger Punkt hierbei: Versäumt ein Anbieter, die Kosten im Produktinformationsblatt auszuweisen, so schuldet der Kunde nach Angaben des Finanzministeriums die entsprechenden Kosten nicht. Das heißt: Der Kunde muss nur die Kosten zahlen, die der Anbieter auf dem Blatt auch tatsächlich ausgewiesen hat.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa)