Rentenversicherung: Höhere Grenzen zur Beitragsbemessung

Berlin – Die Grenze zur Beitragsbemessung in der Rentenversicherung ist zum 1. Januar gestiegen – in den alten Bundesländern auf 6350 Euro und in den neuen Bundesländern auf 5700 Euro. Darauf weist der Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Der Höchstbetrag legt fest, bis zu welcher Einkommensgrenze Arbeitnehmer monatlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Höchstbetrag, wird es bei der Berechnung des Beitrags zur Rentenversicherung nicht berücksichtigt – dafür müssen also keine Beiträge gezahlt werden.

Fotocredits: Ralf Hirschberger
(dpa/tmn)

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