Hamburg – Wer sich nach einer Pause noch nicht wieder sicher im Fahrradsattel fühlt, sollte zumindest den richtigen Versicherungsschutz haben. Unverzichtbar ist aus Sicht des Bundes der Versicherten (BdV) in Hamburg eine Privathaftpflichtversicherung.
Der Grund: Eine Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Wird zum Beispiel mit dem Fahrrad versehentlich eine andere Person angefahren, muss der Schädiger in der Regel für dadurch entstehende Kosten aufkommen. Neben Schmerzensgeld oder Zahnersatzkosten kann im schlimmsten Fall eine lebenslange Rentenzahlung aufgrund einer Invalidität fällig werden.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Aufwendungen. Und nicht nur das: Die Versicherung wehrt auch Ansprüche ab, die unberechtigt gestellt werden.
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(dpa/tmn)