Prokon-Pleite: Was Sie als Anleger wissen sollten

Die Insolvenz von Prokon ist ein markanter Einschnitt für die rund 75.000 Anleger, die Genussscheine der Windkraftfirma erworben und nicht rechtzeitig gekündigt haben. Ihnen droht Kapitalverlust. Noch ist das Insolvenzverfahren vorläufig. Ob es am Ende mit Prokon weitergehen wird oder das Aus für das Unternehmen naht, ist noch offen.

Endgültige Insolvenz nicht sicher

Die Windkraftfirma ist mittlerweile insolvent, das Amtsgericht Itzehoe hat einen vorläufigen Insolvenzantrag gestellt, der derzeit geprüft wird. Dies kann etliche Wochen in Anspruch nehmen. Bis dahin muss der Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin das Vermögen sichern und sich um eine Sanierung des Unternehmens bemühen. Prokon will einen erheblichen Teil seiner Windkraftanlagen verkaufen und hofft, damit auch stille Reserven zu mobilisieren. Interessenten gibt es bereits.

Genussrechtskapital eingefroren

Für die Genussrechtsinhaber bedeutet dies zunächst einmal abwarten. Solange noch kein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet ist, liegen ihre Ansprüche auf Eis; es werden auch keine Zinsen gezahlt. Auch schon gekündigte Genussscheine werden erst einmal nicht ausgezahlt. Sie werden genauso behandelt wie das ungekündigte Genussrechtskapital. Im Insolvenzfall haben Anleger mit hoher Wahrscheinlichkeit Verluste zu befürchten, denn ihre Ansprüche werden erst nach allen anderen Gläubigern berücksichtigt. Wie es bei einer Fortführung des Unternehmens aussehen würde, lässt sich derzeit kaum abschätzen. Genussrechtsinhaber können im Fall der Insolvenz ihre Position nur mit einem Gang zum Anwalt verbessern. Sie müssten dann Falschberatung durch Prokon bei der Anlage nachweisen und könnten so evtl. ihren Rang verbessern. Sicher ist das aber nicht und die Prozessführung kann teuer werden. Realistisch betrachtet dürfte dieser Weg die Ausnahme sein.

Totalverlust unwahrscheinlich

Wenn Sie Genussscheine von Prokon besitzen, können Sie derzeit nicht viel mehr tun, als die weitere Entwicklung zu beobachten. Ein Hoffnungsschimmer bleibt: Vieles spricht dafür, dass die Windkraftfirma doch einiges an Vermögenssubstanz besitzt. Damit sind die Chancen nicht schlecht, dass nicht alles investierte Geld verloren ist. Der Prokon-Fall sollte auf jeden Fall eine Warnung sein: Eine nachhaltige und zukunftsträchtige Technologie sowie sichere Einspeisevergütungen ersetzen kein betriebswirtschaftliches Konzept und garantieren noch lange keinen unternehmerischen Erfolg. Weiteres zum Thema Cleantech und Investitionen erfahren Sie auf dieser Seite.