Rostock – Privatversicherte mancher Kassen zahlen 2020 höhere Beiträge. Betroffene sollten überlegen, auf welche Leistungen sie wirklich Wert legen, rät Karl-Michael Peters von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern im Interview mit dem dpa-Themendienst:
Wie können Verbraucher auf Preiserhöhungen reagieren?
Peters: Zuerst können Verbraucher natürlich schauen, ob sie ihren bisherigen Tarif beeinflussen können. Falls noch keine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, könnte man eine einführen oder eine bestehende erhöhen. Man kann auch darüber nachdenken, ob im Krankenhaus eine Behandlung durch Belegärzte statt den Chefarzt oder die Unterbringung im Mehrbettzimmer ausreicht.
Oft kommen aber Menschen in die Beratung, die ihren Tarif schon abgespeckt haben. Dann kann man nur überlegen, in einen anderen Tarif desselben Versicherers zu wechseln.
Gerade Ältere haben aber oft Sorgen vor einem Tarifwechsel. Zu recht?
Peters: Nein. Teilweise gibt es bei derselben Versicherung günstigere Tarife. Privatversicherte haben das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.
Solange die Leistungen nicht höher sind, wird in der Regel keine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt, und für die Berechnung spielt das aktuelle Alter keine Rolle. Entscheidend sind der Gesundheitszustand und das Alter zum Zeitpunkt, zu dem der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde.
Wenn Versicherer die Beiträge erhöhen, müssen sie außerdem den Wechsel in einen Tarif anbieten. Aus den Hinweisen ergeben sich aber nicht immer die genauen Leistungen. Beim Einordnen können zum Beispiel unabhängige Versicherungsberater auf Honorarbasis helfen.
Ist der Wechsel in den Basistarif eine Option?
Peters: Nur für wenige Versicherte. Der Basistarif ist ein Sozialtarif, der in etwa die Leistungen umfasst, die auch die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt. Man muss aber aufpassen: Die Kostenerstattung für Ärzte und Zahnärzte ist wesentlich geringer. Darauf muss ich vor der Behandlung hinweisen, sonst bleibe ich vielleicht auf einem Teil der Kosten sitzen.
Auch sonst ist der Basistarif für viele nicht besonders attraktiv: Er kann teurer sein als viele Normaltarife, weil Versicherer niemanden ablehnen dürfen und deshalb ein höheres Kostenrisiko haben. Der Wechsel lohnt sich nur für denjenigen, der sonst noch mehr zahlt oder Ansprüche gegenüber dem Sozialamt hat.
In die gesetzliche Krankenversicherung kann man dagegen nur wechseln, wenn man versicherungspflichtig wird. Arbeitnehmer dürfen zum Beispiel 2019 nicht mehr als 60 750 Euro verdienen. Ab 55 Jahren ist der Wechsel fast ganz ausgeschlossen.
Zur Person: Karl-Michael Peters ist Experte der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und berät in Rostock unter anderem zu Versicherungsfragen.
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(dpa/tmn)