Die Zeiten in denen der Staat für die finanzielle Absicherung im Rentenalter sorgte, scheinen nun wohl endgültig vorbei zu sein. Deshalb wird es bereits für die junge Generation immer wichtiger, private Vorsorge für das Alter zu treffen. Während die staatlichen Rentenbezüge in Zukunft deutlich geringer ausfallen werden, müssen andere Strategien greifen, um den Lebensabend nicht in Armut verbringen zu müssen. Private Altersvorsorge-Modelle bieten hier eine Alternative. Doch welche Modelle sind besonders empfehlenswert?
Immobilien als Altersvorsorge?
Eine intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen privaten Altersvorsorge-Modellen lohnt sich, auch wenn man sich erst einmal durch einen Berg an Informationen arbeiten muss. Nicht alle Modelle sind gleichermaßen für jeden geeignet. Bei den Modellen der privaten Altersvorsorge steht die staatlich geförderte Vorsorge den staatlich nicht geförderten Vorsorgeformen gegenüber. Im Gegensatz zu den staatlich geförderten Vorsorgeformen, können staatlich nicht geförderte Vorsorgeverträge vererbt werden. Staatlich geförderte Riester- und Rürüp-Renten sind in der Regel weder vererbbar noch veräußerbar oder verpfändbar. Als Altersvorsorge bietet sich hier ein Fondssparplan an, in den regelmäßig Geld einbezahlt wird und Fondsanteile erworben werden. Der Anleger kann je nach Belieben über sein Geld selbst verfügen. Eine weitere Vorsorgemöglichkeit, die keine staatliche Förderung erhält, ist der Erwerb von Immobilien oder Immobilienfonds. Die Rendite bei Vermietung der Immobilien wird aber durch die Versteuerung des Einnahmenüberschusses gemindert.
Der Staat hilft mit
Zu den staatlich geförderten Modellen zählen die Riester- und die Rüruprente. Die im Zuge der letzten Rentenformen entstandene Riesterrente setzt sich aus direkten Zulagen und Steuerersparnissen zusammen. Jeder Arbeitnehmer oder Auszubildende, der Pflichbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt, kann die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte Rente abschließen. Der niedrigste Beitrag, den Arbeitnehmer hierfür aufbringen müssen, der sogenannte Sockelbetrag, liegt bei fünf Euro pro Monat. Allein der Sparer bestimmt die Höhe der monatlichen Sparrate! Die Riester-Rente kann allerdings nicht von Personen abgeschlossen werden, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Hierunter fallen Studenten, Selbstständige oder geringfügig Beschäftigte ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte. Für diesen Personenkreis, der sich nicht über die Riester-Rente absichern kann, ist die nach dem Ökonom Bert Rürup benannte Rürup-Rente gedacht. Die Rürup-Rente ist die steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler oder auch gutverdienende Angestellte.
Individueller Lösungsansatz
Bei all den Möglichkeiten ist es zur optimalen Entscheidungsfindung unumgänglich, sich ausführliche Informationen zum Thema Altersvorsorge einzuholen. Um sich ein von finanziellen Sorgen befreites Leben im Alter zu sichern, sollten sich bereits junge Menschen möglichst früh mit dem Thema befassen. Je nach privater und beruflicher Sitution ist dann individuell zu entscheiden, welche Vorsorgeform die richtige ist.
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