Patentamt warnt vor gefälschten Briefen

München – Markeninhaber und unbeteiligte Bürger müssen derzeit mit Betrugsversuchen rechnen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) weist darauf hin, dass gefälschte Rechnungen für Markeneintragungen per Post versendet werden.

Empfänger sollten die geforderten Summen auf keinen Fall überweisen. Nach der Markenanmeldung versendet das DPMA nach eigenen Angaben zwar einmalig eine Gebühreninformation. Für die Überweisung seien Anmelder aber selbst verantwortlich, eine Aufforderung wie in den Betrugsfällen gebe es nicht.

Zwischen Dienstagmittag und Freitagmorgen (22. November) hatte das Amt nach eigenen Angaben rund 1300 Anfragen zu Briefen erhalten, die das Logo des DPMA verwenden und zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auffordern. Diese sind am Länderkürzel in der IBAN zu erkennen. Das DPMA fordert allerdings nur zu Überweisungen auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54 auf. Überweisungsträger werden ebenfalls nicht beigelegt.

Betroffen sind nach Angaben eines Sprechers sowohl Menschen, die tatsächlich Marken angemeldet haben, als auch Bürger, die gleich oder ähnlich wie Markeninhaber heißen. Man vermute deshalb, dass für die Betrügerei Namen aus dem öffentlich zugänglichen Markenregister kopiert wurden. Empfänger solcher Schreiben können sich an den Zentralen Kundenservice wenden.

Fotocredits: Martin Schutt
(dpa/tmn)

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