Köln – Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag: Auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner des Beitragszahlers können seit dem 1. November beantragen, nicht für ihre Nebenwohnung zahlen zu müssen. Damit lassen sich unter Umständen 17,50 Euro pro Monat einsparen.
Bisher konnte es in solchen Fällen Schwierigkeiten geben, wenn der Inhaber der Nebenwohnung nicht auch die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet hatte. Nun hat der Beitragsservice das Befreiungsverfahren geändert.
Antrag online stellen
Der
Antrag auf Befreiung kann online auf der Homepage rundfunkbeitrag.de gestellt werden (Webcode: BF08). Notwendige Nachweise sind ein Zweitwohnungssteuerbescheid oder eine Meldebescheinigung, die Einzugsdatum und Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnung zeigt.
Bei laufenden Antrags- oder Widerspruchsverfahren berücksichtigt der Beitragsservice die Änderungen nach eigenen Angaben automatisch. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, deren Antrag bereits abgelehnt wurde, müssen die Befreiung dagegen erneut beantragen.
Die Neuerungen gelten nicht für andere volljährige Mitbewohner der Nebenwohnung. Pro Haushalt sind monatlich 17,50 Euro zu zahlen, einzelne Mitglieder können aber von der Pflicht befreit werden.
Keine rückwirkende Befreiung mehr
Seit dem 1. November ist zudem nicht mehr vorgesehen, dass Beitragszahler rückwirkend befreit werden können. Wer in eine Nebenwohnung zieht, muss die Befreiung nun innerhalb von drei Monaten ab dem Einzug beantragen. Sonst gilt sie erst ab dem Monat der Antragstellung.
Der Beitragsservice rechnet für die nächste Zeit mit einem erhöhten Aufkommen an Anträgen. Dadurch könne es zu Verzögerungen kommen. Zu viel gezahlte Beiträge sollen zurückerstattet oder verrechnet werden. Die Änderungen wurden Ende Oktober bei der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen.
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(dpa/tmn)