Düsseldorf – Eine Überweisung muss dringend raus, aber der Zugriff auf das Online-Konto funktioniert nicht – der PC ist kaputt, oder das Internet geht nicht. Bevor Online-Banking-Kunden dann auf alternative Transaktionswege zurückgreifen, sollten sie zuerst die Gebühren dafür vergleichen.
Denn oft verlangen die Kreditinstitute Gebühren, wenn Online-Kunden Überweisungen oder Änderungen eines Dauerauftrags per Telefon oder per Post anweisen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.
Die Verbraucherschützer haben eine Stichprobe bei zehn Geldinstituten durchgeführt. Darunter waren auch drei Direktbanken – die ihren Kunden reines Online-Banking anbieten. Das Test-Szenario lautete: Das Online-Banking ist nicht zugänglich. Der Kunde muss jedoch dringend vier Überweisungen tätigen sowie einen Dauerauftrag kurzfristig ändern. Außerdem fordert er einen Zugang zum monatlichen Kontoauszug.
Insgesamt verlangten die Institute für das gesamte Test-Szenario zwischen 1 Euro und 20 Euro, wenn der Online-Kunde den analogen Service per Post, per Telefon oder am Schalter nutzte. In Ausnahmefällen waren bei einer Direktbank die Überweisungen und Änderungsanträge per Post kostenlos, dafür verlangte sie für den Versand des Kontoauszugs 1 Euro. Bei anderen Banken war die Abwicklung über den SB-Terminal kostenlos.
Vorsicht: Wer auf einen fremden Computer ausweicht und etwa in einem Internetcafé Überweisungen tätigt, geht ein Risiko ein. Wichtig, damit Kriminelle nicht Informationen über die getätigten Bankgeschäfte auslesen können: nach der Transaktion immer den Zwischenspeicher des Browsers – den sogenannten Cache – löschen.
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(dpa/tmn)