Deutschland bewirbt sich mit Hamburg um die Austragung der Olympischen Spiele 2024 – sollte Deutschland den Zuschlag bekommen, wird die olympische Begeisterung das ganze Land erfassen und manch ein Unternehmen möchte die Zugkraft des Events nutzen. Lesen Sie hier, ob Sie die olympische Marke verwenden dürfen.
Urheberrecht und Logonutzung
Das Logo mit den fünf Ringen ist eines der bekanntesten weltweit – und es ist geschützt. Das Urheberrecht schützt geistiges Schaffen, und wenn eine Marke, wenn sie beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist, gilt Markenschutz: Dann dürfen Trittbrettfahrer sie nicht verwenden. Doch im Falle der Olympischen Spiele geht der Schutz sogar noch weiter. Für das olympische Emblem und die olympischen Bezeichnungen wurde 2004 ein eigenes Gesetz verabschiedet – das OlympiaSchutzGesetz (OlympSchG). Das war die Voraussetzung dafür, dass Deutschland sich überhaupt weiterhin um olympische Spiele bewerben konnte. Denn das Internationale Olympische Komitee (IOC) berücksichtigt bei der Vergabe der Spiele nur Kandidaten, die einen solchen Markenschutz haben.
Urheberrecht für die fünf Ringe verlängert
Entsprechend streng wird das Urheberrecht vom IOC und vom Nationalen Olympischen Komitee (NOK) auch durchgesetzt. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Abmahnungen, wenn Unternehmen mit den fünf Ringen werben oder sie für Events benutzen. Die Ringe wurden übrigens 1913 von Pierre de Coubertin entworfen. Der eigentlich abgelaufene Schutz durch das Urheberrecht wurde durch das Gesetz von 2004 verlängert.
Neben der Verletzung des Urheberrechts und des Markenschutzes kann das NOK auch weitere Rechtsverletzungen geltend machen und entsprechende Abmahnungen verschicken. Das gilt für das Logo mit den fünf Ringen, aber auch für den Begriff „Olympische Spiele“. Einzelhändler und Unternehmen sollten sich also sehr sorgfältig informieren, bevor sie olympische Bezeichnungen verwenden und einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Die Anwälte von heldt zülch & partner helfen insbesondere weiter, wenn bereits eine Abmahnung ausgesprochen wurde.
Urheberrecht ist eine komplexe Materie
Auf der sicheren Seite sind natürlich Werbepartner, die mit den olympischen Institutionen Verträge machen. In Deutschland ist dies nach dem OlympSchG der Deutsche Olympische Sportbund, auf internationaler Ebene das IOC. Doch das werden nur ausgewählte, meist große Werbepartner sein. Selbst Hamburg hat der Bewerbungskampagne „Feuer und Flamme“ auf die Abbildung der olympischen Ringe verzichtet – und bis zur endgültigen Entscheidung und Wahl des Ausrichters der Spiele 2024 im Sommer 2017 wird dies vermutlich auch so bleiben.
IMG: Thinkstock, iStock, Anton Brand
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