Stuttgart – Vor allem Demenzkranke sind früher oft durch das Raster der Pflegeversicherungen gefallen. Dank des neuen Pflegestärkungsgesetzes sollen nun mehr Menschen von der Pflegeversicherung profitieren – sie muss also in mehr Fällen leisten.
Auch Kunden privater Zusatzversicherungen haben deswegen Post erhalten. Sie sollten die Schreiben genau prüfen. Das Entscheidende ist: Aus drei Pflegestufen sind nun fünf Pflegegrade geworden. «Der Fokus liegt mehr auf der Selbstständigkeit der Betroffenen», erklärt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Das betrifft die Beurteilung, wie pflegebedürftig ein Betroffener ist und in welchem Umfang er finanzielle Unterstützung benötigt. Stärker als bisher soll hierbei darauf geachtet werden, wie gut er sich im Alltag zurecht findet. «Die Leistungen pro Pflegegrad werden außerdem erhöht», sagt Grieble.
Diese Gesetzesänderungen bedeuten auch für viele Anbieter privater Pflegezusatzversicherungen, dass sie ihre Verträge anpassen müssen. Das Vorgehen ist gesetzlich geregelt. «Der Versicherer muss zwei Monate vor der Umstellung den Kunden informieren», erklärt Sabine Baierl-Johna von der Zeitschrift «Finanztest». Die Kunden müssten selbst nicht aktiv werden, um die Verträge anzupassen. Der Zeitpunkt der Umstellung muss aber nicht einheitlich sein.
Welche Konsequenzen die Versicherer aus den Gesetzesänderungen ziehen, ist ebenfalls unterschiedlich. «Da die Leistungen erhöht werden, ist die Umstellung in der Regel mit einer Erhöhung der Beiträge verbunden», sagt Grieble. Erste Erfahrungen zeigten, dass die Unternehmen allerdings nicht einheitlich vorgingen. «Erhöhungen von bis zu 10 Prozent kann ich nachvollziehen», sagt Grieble. Vereinzelt habe er aber auch Erhöhungen von 30 bis 40 Prozent gesehen. «Da würde ich beim Versicherer nachfragen, ob das wirklich der Umstellung geschuldet ist.»
Am häufigsten schließen Verbraucher eine Zusatzversicherung ab, die Pflegetagegeld zahlt, angelehnt ans Krankentagegeld. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen gab es Ende 2015 fast 2,4 Millionen solcher Verträge. Da diese Versicherungen als Bemessungsgrundlage das Sozialgesetzbuch haben, werden sie die Pflegestufen auf Pflegegrade umstellen, wie es das Gesetz vorsieht.
Für Versicherte soll das bedeuten: Sie müssen nicht um ihre Versorgung bangen. «Das Gesetz sieht vor, dass keiner schlechtergestellt wird», sagt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Allerdings ist seine Erfahrung, dass die Versicherer die Verträge sehr unterschiedlich umstellen. Vereinzelt zeige sich: «Es kann dahinter eine Beitragserhöhung mit gleichzeitiger Leistungskürzung stecken.»
Grieble beklagt, dass manche Unternehmen die Kundeninformationen wenig transparent gestalten. Auch er habe schon Verträge gesehen, bei denen die Versicherten zwar insgesamt nicht schlechtergestellt seien. Aber die Aufteilung, wie hoch die Leistungen in den einzelnen Pflegestufen seien, sei so ungünstig, dass die betroffenen Kunden doch benachteiligt seien.
Eine Pflege-Zusatzversicherung zu kündigen, lohnt sich in den meisten Fällen aber nicht, sagt Baierl-Johna. «Der Versicherungsschutz geht verloren, wenn man kündigt.» Und die gezahlten Beiträge erhielten Kunden nicht zurück.
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(dpa/tmn)