Brüssel – Die Aufteilung des Vermögens von internationalen Ehepaaren im Fall von Scheidung oder Tod eines Partners soll leichter werden. Am 29. Januar traten neue EU-Regeln in Kraft, die festlegen, welches Gericht für ein Paar zuständig ist und nach welchem nationalen Recht geurteilt wird.
Beides ist je nach Fall entweder davon abhängig, wo die Ehepartner leben oder wo die Ehe geschlossen wurde. Auch Menschen mit verschiedenen Pässen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind von den Bestimmungen betroffen.
Weil sich nicht alle EU-Staaten auf die
neuen Regeln einigen konnten, gelten sie zunächst nur in 18 Ländern. Darunter sind Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Irland, Dänemark, Polen und weitere osteuropäische Staaten beteiligen sich nicht.
Nach Angaben der
EU-Kommission leben in der EU mehr als 16 Millionen binationale Paare in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die neuen Regeln sollen helfen, Kosten für Gerichtsverfahren von rund 350 Millionen Euro pro Jahr einzusparen.
Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa)