Etablierte Markennamen sind für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens entscheidend, denn fast alle Verbraucher achten beim Kauf auf bekannte Namen und Logos. Um davon dauerhaft zu profitieren, sollten Sie sich diese Namen unbedingt schützen lassen, damit Nachahmer Ihnen nicht den Rang ablaufen.
Markenschutz sichert wirtschaftlichen Erfolg
Die Bedeutung von Marken lässt sich gar nicht hoch genug einschätzen: Mit ihnen verbinden Verbraucher bestimmte Merkmale und Eigenschaften wie etwa eine hohe Qualität, besonders günstige Preise oder Innovation. Die meisten Unternehmen betreiben deswegen eine langfristige Markenentwicklung, der Name der Firma oder die Bezeichnung für Produkte soll vielen Menschen also im Gedächtnis bleiben. Ein solches Marketing funktioniert jedoch nur, wenn das Unternehmen diese Marke alleine nutzen darf. Andernfalls ahmen Konkurrenten sie nach, bringen sie wohlmöglich in Verruf und rauben Umsätze. Um das zu verhindern, können Unternehmen ihr geistiges Eigentum beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden: Nachdem die Marke hier registriert wurde, darf ihr Name ausschließlich von der jeweiligen Firma verwendet werden. Bei Missbrauch kann man juristisch eingreifen – zum Beispiel mit einer Unterlassungsklage.
Ausschließliches Nutzungsrecht sichern, vorhandene Rechte prüfen
Im Prinzip können Unternehmen sämtliche Marken eintragen, sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen. Dabei kann es sich beispielsweise auch um bloße Wortmarken handeln, die nur aus Schriftzeichen bestehen. Unter Bildmarken hingegen versteht die Behörde Grafiken beziehungsweise Kombinationen aus Abbildungen und Text. Alternativ kann sich die Anmeldung als Geschmacksmuster empfehlen, zum Beispiel für Textilien-Aufdrucke. Die Anmeldung erfolgt in allen Fällen beim Deutschen Patent- und Markenamt gegen Gebühr. Im besten Fall reichen Unternehmen ihren Antrag dabei über einen fachlich versierten Anwalt ein (weitere Infos und rechtliche Unterstützung finden Sie hier). Das hat zwei Vorzüge:
- Ein Fachanwalt stellt sicher, dass sich im Antrag keine Fehler einschleichen.
- Er kann vorab recherchieren, ob eine Marke bereits registriert ist. Die Behörde prüft das nicht, Rechtssicherheit existiert nur bei einer ausführlichen Prüfung. Ansonsten gilt bei einer späteren Auseinandersetzung: das Unternehmen mit der Ersteintragung besitzt das ausschließliche Recht.
Geringe Investition in das Markenrecht lohnt
Nur wer seine Marke anmeldet, vermeidet geschäftsschädigende Nachahmungen. Zuvor sollte jedoch geprüft werden, ob von einem selbst Markenrechte verletzt werden. Ohne diese Recherche droht eine spätere Unterlassungsklage, die dazu führen kann, dass eine längst etablierte Marke wieder vom Markt genommen und mit hohem Aufwand durch eine neue ersetzt werden muss.
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