Nach Todesfall: Erben können Erbschein beantragen

Würselen – Erben brauchen in der Regel einen Erbschein, um über das Vermögen des Verstorbenen verfügen zu können. «Er legitimiert die Erben zum Beispiel vor der Bank», erklärt Rechtsanwältin Stephanie Herzog vom Deutschen Anwaltverein (DAV).

«Jeder, der meint Erbe zu sein, kann den Erbschein einfordern», sagt der Experte. Hierzu zählen auch Gläubiger. «Der Antrag kann beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers schriftlich oder am besten mithilfe eines Notars eingereicht werden», sagt Herzog. Vor dem Nachlassgericht sind laut
Gesetz die Sterbeurkunde, das Familienbuch, wie die Abstammungs-, Geburts- und gegebenenfalls die Heiratsurkunde sowie der eigene Personalausweis vorzulegen, um die Verbindung zum Toten nachzuweisen. Wenn es ein oder mehrere Testamente gibt, sind diese ebenfalls abzugeben, falls dies durch die Eröffnung noch nicht geschehen sei.

Die Kosten für einen Erbschein hängen von der Höhe des Nachlasses ab. Hier handele es sich aber nicht um einen prozentualen Wert vom Erbe, sondern um eine degressive Staffelung aus dem
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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