Wohl jeder träumt davon, bei der Lotterie zu gewinnen und fortan ein zumindest finanziell sorgenfreies Leben zu führen. Für so manch einen Lotteriegewinner gab es allerdings aufgrund der Frage, ob Lotteriegewinne zu versteuern sind, ein böses Erwachen.
Werden vom Lotteriegewinn Steuern erhoben?
Für den Lotteriegewinn selbst fallen weder Vermögens- noch Einkommenssteuer an. Das liegt zum einen daran, dass die Bewertungsmethodik, die bei der Vermögenssteuer für gewöhnlich Anwendung fand, laut eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig war, weshalb diese Steuer seit 1997 ohnehin nicht mehr erhoben werden darf. Zum anderen gilt ein Lotteriegewinn nicht als Einkommen im eigentlichen Sinn, da der Gewinner das Geld nicht im Gegenzug zu einer erbrachten Leistung bekam. Folglich kann der Gewinn weder wie ein Honorar oder ein herkömmliches Gehalt, noch wie eine Rente versteuert werden. Wenn Sie nun aber Ihren Gewinn beispielsweise in Aktien anlegen oder in Immobilien investieren, sieht es steuerlich wieder ganz anders aus. Kursgewinne, Dividenden und sogar Zinsen müssen in der Regel ähnlich wie ein Einkommen versteuert werden. Gleiches gilt für Mieteinahmen und dergleichen, wenngleich in all diesen Fällen seit 2009 nicht mehr von Einkommenssteuer, sondern von Abgeltungssteuer gesprochen wird.
Tippgemeinschaften und Geldgeschenke
Wenn Sie in Form einer Tippgemeinschaft zusammen mit mehreren Leuten gewinnen, muss an sich keiner für seinen Anteil Steuern zahlen. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich als Tippgemeinschaft an der Lotterie teilgenommen haben. Sonst könnte das Finanzamt die Gewinnaufteilung als Schenkung auslegen, wodurch Schenkungssteuern anfallen würden. In Bezug auf Schenkungen ist zunächst anzumerken, dass es aus rein steuerlicher Sicht sinnvoller sein kann, dass Sie Sachgeschenke anstelle von Geldgeschenken machen, da die Steuern dabei zumindest je nach Geschenk deutlich geringer ausfallen können. Darüber hinaus ist noch anzumerken, dass selbst Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerpflichtig sein können, wenngleich der Steuersatz niedriger als bei Schenkungen unter Freunden und Bekannten liegt. Einzige Ausnahme ist, wenn die Eheleute nach dem Lotteriegewinn von einer Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung wechseln, da dann das Gesamtvermögen einfach aufgeteilt wird, wodurch die Schenkungssteuer ganz entfällt.
Wer sich für die Teilnahme an einer Lotterie interessiert, kann SKL Boesche bei Linkedin besuchen und dort weitere Informationen finden.
Anmerkung
Die hier genannten Beispiele sollten lediglich auf die Komplexität des Steuerrechts in Bezug auf Lotteriegewinne hinweisen und damit verdeutlichen, wie wichtig eine kompetente Beratung durch einen versierten und unabhängigen Experten ist, wenn Sie eines Tages bei der Lotterie gewinnen sollten.