Müssen Lotteriegewinne versteuert werden?

Wer sich an Lotterien beteiligt, hofft auf den großen Gewinn. Aber was passiert, wenn der Jackpot abgeräumt wurde? Wer profitiert vom Gewinn und wie viel Steuer kassiert der Staat?




Doppeltes Glück dank steuerfreier Einnahmen

Haben Sie auch schon das Gerücht gehört, dass Lotteriegewinne ab dem zweiten Jahr steuerpflichtig werden? Das stimmt nicht ganz, denn die Einkommenssteuer wird nur auf tatsächliches Einkommen und nicht auf Einnahmen wie Lotterie- und Spielshowgewinne erhoben. Und auch die Vermögenssteuer greift bei Millionengewinnen nicht, denn in Deutschland wird zurzeit keine derartige Steuer erhoben. Wer möchte, kann seinen Gewinn also für alles ausgeben, was ihm in den Sinn kommt. Doch bevor Sie sich darüber Gedanken machen, müssen Sie ja überhaupt erst einmal gewinnen – mehr Infos: http://www.skl-boesche-und-die-millionenshow.de/.

Wann doch Steuern anfallen

Es hat tatsächlich mit dem Gewinn geklappt – und nun? Ob eine Weltreise, ein schickes Auto oder … leider sind doch nicht alle Vorhaben eines Lotteriegewinners steuerfrei, in einigen Fällen wird also doch eine nicht unerhebliche Zahlung an den Staat fällig. Wer das Geld für seine Altersvorsorge auf die hohe Kante legen möchte, der erhält alljährlich eine nicht unbeträchtliche Summe an Zinsen. Über 25 % dieser Zinsen darf sich das Finanzamt freuen, denn unabhängig von der Einnahmequelle wird auf Zinsen eine Abgeltungssteuer fällig. Ähnlich sieht es auch mit Mieteinnahmen aus, die der Gewinner aus dem neugekauften Immobilienkomplex zieht.

Wer gute Freunde und eine große Familie hat, möchte ihnen vielleicht etwas vom Millionengewinn abgeben und Geld verschenken. Dann wird aber Schenkungssteuer für den Empfänger fällig, sofern der Freibetrag von bei Nichtverwandten 20.000 Euro und dem Ehegatten 500.000 Euro überschritten wird. Bis zu 50 % der erhaltenen Summe können als Steuer anfallen. Und ja, auch wenn der Lotteriegewinner seiner Frau die Hälfte des Gewinns überlässt, handelt es sich um eine Schenkung. Hier ist allerdings zu unterscheiden, ob die beiden in einer Zugewinngemeinschaft oder mit Gütertrennung leben. In einer Zugewinngemeinschaft, wie sie automatisch bei Heirat eingetragen wird, muss dann die Frau auch Schenkungssteuer zahlen, bei der Gütertrennung, die in einem Ehevertrag schriftlich festgehalten werden muss, ist dies nicht der Fall.

Steuern umgehen mit Gelegenheitsgeschenken

Übrigens greift die Schenkungs- und Erbschaftssteuer auch im Todesfall. Legal umgehen lässt sich die anfallende Steuer mit Gelegenheitsgeschenken und der Schenkung von Immobilien zum Eigengebrauch an Ehegatten und Kinder.

Bildurheber: Thinkstockphotos, Hemera, Natalia Lukiyanova

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