Düsseldorf – Verbraucher sollen beim Abschluss einer neuen Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung 2019 einen besseren Überblick bekommen.
Nach Angaben der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalensind Versicherer ab Januar verpflichtet, Kunden rechtzeitig vor der Unterschrift auf maximal drei Seiten über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse zu informieren. Auch Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags müssen angegeben werden. Ebenso sind die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.
Laut den rechtlichen Vorgaben müssen Versicherungen in den Dokumenten eine klare und nicht irreführende Sprache verwenden. Außerdem sollen dem Kunden vorangestellte Bildsymbole wie zum Beispiel grüne Häkchen an den entscheidenden Stellen deutlich signalisieren, wo sich die wichtigsten Informationen des Versicherungsprodukts befinden. Die neuen Vorgaben gelten nach Angaben der Verbraucherschützer für alle Sparten, die keine Versicherungsanlageprodukte sind.
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(dpa/tmn)