(NL/3939752817) Hanau (hds).- Als ein völlig absurdes Vorgehen wertet Raimund Wurzel, (62), Gründer und Ge-schäftsführer des Maklerverbundes DIV/AbacO, den aktuellen Versuch des Landes Berlin. Dieses hat eine weitere Erhöhung der Grunderwerbssteuer geplant. Um die Kosten für Immobilien-Käufer zu kompensieren, sollen die Maklerprovisionen von ortsüblichen sechs auf maximal fünf Prozent ge-setzlich gedeckelt werden. Der Staat greift einfach willkürlich einer bestimmten Berufsgruppe in die Tasche, um den eigenen Beutezug sozial verträglicher erscheinen zu lassen, kommentiert Wurzel. Das ist genauso, als würde die Bundesregierung die nächste Mineralölsteuer-Erhöhung dem Bürger dadurch schmackhaft machen, dass sie gleichzeitig die Gewinnspanne der Tankstellen-Pächter per Gesetz reduziert.
Der Berliner Senat, so führt der Geschäftsführer des Maklerverbunds weiter aus, schäme sich an-scheinend für die eigene Politik, die alles andere als wohneigentumsfördernd sei. Hintergrund: Die Hauptstadt hatte im Jahr 2007 die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht das entsprach einer Steigerung um fast ein Drittel. Bereits am 1. April 2012 erfolgte der nächste Angriff auf die Geldbeutel junger Bauherren, so Wurzel. Das Bundesland setzte die Grunderwerbssteuer auf fünf Prozent herauf. Und jetzt soll die nächste Erhöhung auf sechs Prozent erfolgen. Innerhalb von nur sieben Jahren entspricht dies einer Steigerungsrate von über 70 Prozent!
Eine hohe Grunderwerbssteuer behindert Investitionen
Dabei, so die Position des Maklerverbundes DIV/AbacO, sei eine hohe Grunderwerbssteuer speziell in Berlin das falsche Signal. Wurzel: Statt den Wohnungsmarkt durch eigene Investitionen anzukurbeln und Investoren durch günstige Bedingungen oder Fördermittel die Wege zu ebnen, würgt der Senat Eigeninitiative auch noch ab. Nur private Investitionen sorgten langfristig auch in der Hauptstadt für einen ausgewogenen Wohnungsmarkt.
Hohe Steuern hingegen treffen vor allem junge Familien. Ab dem Zeitpunkt erneut steigender Zinsen, so die Befürchtung des Maklerverbundes, werden diese sich Wohneigentum nicht mehr leisten können. Gerade für Berlin sei das besonders schädlich, denn die Stadt verzeichnet ohnehin die bundesweit niedrigste Wohneigentumsquote.
Den eigenen Berufskollegen empfiehlt Raimund Wurzel, nebenberuflich Dozent für Immobilienwirtschaft und IHK-Zertifikatslehrgänge, sich durch klare Vereinbarungen mit den Auftraggebern abzusichern. Nur eine Innenprovision, also eine Regelung der Courtage nach dem Bestellerprinzip in der Regel Bauträger oder Hauseigentümer sorge für klare und transparente Geschäftsbeziehungen. Nebenbei habe eine solche Vergütung auch den Vorteil, den Makler auch vor anderen Problemen rechtlicher Natur zu schützen.
Entlohnung nach dem Bestellerprinzip
Wurzel nennt herbei besonders Geschäfte im Internet, bei denen Makler ohne festen Vertrag mit den Auftraggebern spätestens durch die neue Verbraucherschutzlinie um ihre Provisionen fürchten müssen. Denn: Vereinbarungen mit Kaufinteressenten kämen häufig über Internet-Immobilienportale oder über die eigene Homepage zustande und das seien nach der neuen Definition Fernabsatzverträge, für die in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gelte.
Im Falle eines Widerrufs hat der Makler oft das Nachsehen: Dann nämlich müssen beide Teile die empfangenen Leistungen zurückgeben bei einer Vermittlungstätigkeit gestalte sich das aber schwierig. Noch folgenschwerer: Der Verbraucher muss einen Wertersatz für den Makler nur dann leisten, wenn er über die Tätigkeit des Maklers und über sein eigenes Widerrufsrecht vorher informiert wurde. Es reiche in diesem Fall auch nicht aus, eine Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen. Der Verbraucher muss ausdrücklich und aktiv zugestimmt haben das sei mit der vorgeschriebenen Praxis der Maklerarbeit nur selten zu vereinbaren.
Auch das neue Geldwäschegesetz birgt anscheinend Fallen für den Makler: Eigentlich müsste er schon vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung die Identität des Interessenten geprüft haben, so die Interpretation von Wurzel. Dies müsse unmittelbar nach dem ersten Telefonkontakt geschehen. Auch das sei in der Praxis kaum umsetzbar. Sein Fazit: Einzig und allein eine Innenprovision nach dem Bestellerprinzip schützt den Makler und garantiert ihm seine Provisionen. Er hat nur eine Ge-schäftsbeziehung zu seinem Auftraggeber, das ist für alle transparent. Und dessen Identität sollte dem Makler auch bekannt sein.
Für noch mehr Vertrauen und Professionalität innerhalb des Berufsstandes, fordert Raimund Wurzel seit Jahren die offizielle Anerkennung und den Titelschutz des Maklerberufs. Eine fundiert, einheitliche Berufsausbildung sowie eine vor Laien geschützte Berufssparte würde viele Immobilien-Käufer vor den zahlreichen schwarzen und unseriösen Schafen der Branche schützen. Ein Engagement der politischen Entscheidungsträger in dieser Richtung würde Wurzels Maklerverbundes DIV/AbacO sehr begrüßen.
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Herr Raimund Wurzel
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