Mitunter wird darauf hingewiesen, dass „Bewerbung“ auch bedeutet, für sich zu werben. Die Absicht, sich im Kontakt zu potentiellen neuen Arbeitgebern möglichst gut zu verkaufen, steht natürlich in einem gewissen Widerspruch zur sachlich-objektiven, seriösen Darstellung des bisherigen beruflichen Werdegangs. Bewerbungsratgeber haben unterschiedliche Empfehlungen für die jeweiligen Auffälligkeiten im Lebenslauf. So wird zum Beispiel bei einer Arbeitslosigkeit von weniger als zwölf Monaten der Verweis auf eine berufliche Orientierung bzw. eine Fortbildung oder einen Auslandsaufenthalt empfohlen.
Bei einer Arbeitslosigkeit von mehr als zwölf Monaten, durch die der Eindruck von geringer Eigeninitiative und eines zunehmenden Kompetenzverlustes entstehen kann, werden als Tipp zum Füllen dieser Lücke die Angabe einer selbständigen Tätigkeit oder einer Fortbildung, die Pflege Angehöriger aber ein Ehrenamt genannt. Bei einem längeren privaten Auslandsaufenthalt könnten Sprachkurse, Praktika oder Auslandsjobs zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz betont werden. Denn wer es sich finanziell leisten kann, hat natürlich auch das gute Recht, seinen Horizont durch das Kennenlernen neuer Kulturen zu erweitern.
Wie lange sollte man bei einem Unternehmen bleiben?
Nicht einfach zu bewerten ist die bestgeeignete Verweildauer in einer Tätigkeit. Die Regel ist, dass erst ab einer Beschäftigungszeit von zwei Jahren, wenn Jahresergebnisse miteinander verglichen werden können, eine angemessene Aussage über den Erfolg in einer Tätigkeit und die eigene Entwicklung getroffen werden kann. Wer diese Verweildauer von mindestens zwei Jahren mehrfach nicht erreicht hat, könnte mehrere Tätigkeiten im Lebenslauf zusammenfassen. Wer jedoch für einen sehr langen Zeitraum in einer Tätigkeit verweilt, ohne dass in dieser Zeit ein beruflicher Aufstieg oder eine stetige Zunahme an Verantwortung erkennbar ist, kann nachteilige Eindrücke beim Leser vermeiden, wenn er die eine Tätigkeit untergliedert und besondere Aufgaben sowie Erfolge hervorhebt.
Von besonderer Bedeutung sind auch fehlende oder unvorteilhafte Arbeitszeugnisse. Auch wenn die Einspruchsfrist oder der Anspruch auf ein Zeugnis bereits abgelaufen sind, kann es sich lohnen, ehemalige Arbeitgeber zu kontaktieren und mit ihnen über die Möglichkeit einer nachträglichen Ausstellung bzw. Verbesserung des Zeugnisses zu sprechen. Ehemalige Kollegen bzw. Vorgesetzte, zu denen noch ein guter Kontakt besteht, können hierbei als Türöffner fungieren. Dabei kann es von Vorteil sein, direkt einen eigenen Entwurf für ein besseres Arbeitszeugnis vorzulegen, um dem Arbeitgeber die Arbeit möglichst zu erleichtern.
Von allen Varianten der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wirkt in einem Zeugnis die Arbeitnehmerkündigung am überzeugendsten, weil sie für einen aktiven Arbeitnehmer steht, der nach vorne blickt und sich stetig weiterentwickeln möchte. Dies setzt allerdings voraus, dass an die Kündigung direkt eine neue Beschäftigung anschließt. Falls dies nicht der Fall ist, kann auf Rückfrage das Argument vorgetragen werden, dass man in der betreffenden Tätigkeit seine Fähigkeiten nicht nutzen konnte und den Kopf für eine berufliche Neuorientierung frei haben wollte.
Fotoquelle: (C) Andreas Franke
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