Lohndiskriminierung: Recht auf Nachzahlung

Sollte bei gleicher Arbeit eine Frau schlechter bezahlt werden als ein Mann, besteht ein Anspruch auf Lohn-Nachzahlung. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem entsprechenden Fall, dass dies nicht nur den Arbeitslohn betreffe, sondern auch Urlaubsentgelt, Weihnachtsgeld und Abwesenheitsprämien.

Im verhandelten Fall erfuhr eine Frau, dass sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen schlechter bezahlt wurde. Dagegen klagte sie und bekam vor Gericht dann auch Recht. Der niedrige Lohn beruhe auf einer geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt sei, so die Richter.

Daher habe die Frau Anspruch auf die nachträgliche Zahlung. Eine Frist auf Schadensersatzansprüche sei zwar verstrichen, diese hätten sich aber in dem Fall auf Krankengeldbezug beschränkt. Bei den übrigen Zahlungen handelte es sich, so Experten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) um einen Erfüllungsanspruch. Die Frau erhielt auf diese Weise eine Nachzahlung in Höhe von 13.000 Euro (AZ: 4 Sa 616/15).

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(dpa)