Lebensversicherungen stehen seit Längerem unter Druck. Angesichts anhaltend niedriger Zinsen haben sie zunehmend Probleme, die gesetzliche Garantieverzinsung darzustellen. Sie liegt derzeit bei 1,75 Prozent. Jetzt liegt ein Vorschlag zur weiteren Absenkung vor.
Nur noch 1,25 Prozent
Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt, den Garantiezins ab kommendem Jahr auf maximal 1,25 Prozent zu senken. Sie trägt damit der Kapitalmarkt-Entwicklung Rechnung. Die Empfehlung richtet sich an das Bundesfinanzministerium, das jährlich gemeinsam mit der Finanzaufsicht den Garantiezins festlegt. Der wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach abgesenkt, zuletzt im Jahre 2012 von 2,25 Prozent auf den aktuellen Satz.
Für Neuverträge ab 2015
Betroffen wären ab nächstem Jahr abgeschlossene Neuverträge. Für bestehende Lebensversicherungen würde die Regelung dagegen nicht greifen. Eine Absenkung entlastet die Versicherungsunternehmen wirtschaftlich. Sie tun sich zunehmend schwer, bei der Anlage die Garantieverzinsung und darüber hinaus noch Überschüsse zu erzielen. Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen stellen aber für Versicherungsnehmer die beiden Ertragskomponenten von Lebensversicherungen dar.
Entscheidung zum Jahresende
Für das Produkt Lebensversicherung werden die Rahmenbedingungen mit einer Garantiezins-Absenkung nicht günstiger. Der Klassiker der privaten Altersvorsorge ist in den letzten Jahren durch die Zinsentwicklung immer weniger attraktiv geworden. Über den vorliegenden Vorschlag soll zum Jahresende endgültig entschieden werden.
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