Wer seine Lebensversicherung zu früh kündigt, womöglich auch noch in den ersten paar Jahren nach Vertragsabschluss, wird sich oftmals kräftig die Augen reiben.
Als die WAS – Redaktion des RBB gestern darüber berichtete, ging es mir zumindest so.
Die vorstellten Personen bekamen ungefähr 10% des eingezahlten Betrages zurück, als sie vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigten, teilweise noch weniger.
Das sei Branchenüblich, antworteten die Versicherungen und verwiesen auf die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Diese sind aber von vorne herein Null und Nichtig. Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Versicherungsunternehmen und das ist schon eine Weile her. Doch die Versicherungen lassen sich offensichtlich nicht davon beeindrucken.
Solange es genug Leute gibt, die das einfach hinnehmen, machen die Vorsorge – Unternehmen kräftig und vor allem illegal Kasse.
Als Grund für den Geldverlust, gaben die Versicherer an, es wäre ein zu hoher Verwaltungsaufwand. Worte wie: Storno-Kosten und Vermittlungsprovision kommen zu schnell über ihre Lippen. Das sind aber Ausflüchte.
Beschweren lohnt sich fast immer! Gestern wurde hierfür ein Beispiel gezeigt. Es lohnt sich, sich gegen diese illegale Praxis der Versicherungen zu wehren.