Berlin – Wer im Urlaub eine Rechnung mit der Kreditkarte bezahlt, sollte die Quittung nicht gleich wegwerfen.
Der Grund: Anders als bei einer Lastschrift hat man bei der Kreditkartenabbuchung nicht die Möglichkeit, die Belastung bei Unstimmigkeiten einfach zu widerrufen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Daher sind die Belege wichtig, um die Ausgaben nachweisen zu können.
Nach der Rückkehr ist es ratsam, einen Blick auf das Konto zu werfen. Unklare Umsätze sollten unverzüglich der Hausbank gemeldet werden, um im Zweifel schnell agieren zu können. Hier reicht meist ein Anruf. Unberechtigten Lastschriftabbuchungen kann auf diese Weise innerhalb von sechs Wochen widersprochen werden, sie werden dann zurückgebucht.
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(dpa/tmn)