Restschuldversicherungen sind ein Versicherungsprodukt, das der Absicherung eines Kreditnehmers und seiner Hinterbliebenen gegen bestimmte Lebensrisiken dient. Üblicherweise handelt es sich dabei um das Todesfallrisiko, das Krankheits- und Berufsunfähigkeitsrisiko und das Risiko unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
Kalkulationsgrundlagen und Leistungen
Bei Restschuldversicherungen handelt es sich um typische Risiko-Lebensversicherungen. Sie sind meist auf der Basis einer im Zeitablauf sinkenden Versicherungssumme – entsprechend dem über die Kreditlaufzeit durch Tilgungen geringer werdenden Kreditrückzahlungsbetrag oder mit einer linear fallenden Versicherungssumme – kalkuliert. Mit der vollständigen Tilgung des Kredites endet dann der Versicherungsschutz automatisch. Stirbt der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit, erfolgt über die Restschuldversicherung eine vollständige Rückzahlung des Darlehens, im Falle von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit wird die weitere Ratenzahlung sichergestellt.
Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?
Restschuldversicherungen werden in der Regel im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten (zum Beispiel Ratenkrediten) und privaten Baufinanzierungen angeboten. Manche Kreditinstitute machen den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Voraussetzung für die Kreditvergabe, oft ist der Abschluss fakultativ, wird jedoch von den Kreditinstituten offensiv angeboten. Insbesondere bei höheren Kreditsummen und langfristigen Kreditverpflichtungen machen Restschuldversicherungen Sinn, da unglückliche Lebensereignisse schwer kalkulierbar sind und im Ernstfall zu massiven wirtschaftlichen Belastungen für den Kreditnehmer oder Hinterbliebene führen können.
Kosten einer Restschuldversicherung
Die Kosten einer Restschuldversicherung sind nicht unerheblich, da hier nicht nur Beiträge zur Risikoabsicherung, sondern auch Vermittlungsprovisionen abzudecken sind. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht des Kreditnehmers. Die Kosten fakultativer Restschuldversicherungen müssen nicht in die Effektivzinsberechnung bei Kreditangeboten einfließen und stellen insofern Kreditzusatzkosten dar. Restschuldversicherungen unterscheiden sich dabei auch im Leistungsumfang, beim Vergleich ist daher auf die Vertragsbedingungen zu achten. Häufig hat der Kreditnehmer allerdings nur eine eingeschränkte Wahl, da die kreditgebende Bank mit bestimmten Versicherungen zusammenarbeitet und den Kredit und die Restschuldversicherung als ein Paket anbietet.
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